- Alterswerbung
- Werbung eines Unternehmens mit einer Altersangabe; sie ist zulässig, wenn sie wahr ist, sonst liegt ⇡ irreführende Werbung vor (§ 5 UWG). Erforderlich ist je nach Bezugnahme der Werbung (Firma, Geschäftsgegenstand) Kontinuität über die behauptete Zeitspanne.
Lexikon der Economics. 2013.